Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach schriftlicher Einzelabsprache. Die jeweils gültige Preisliste kann jederzeit über twentyfour:logistics gmbh angefordert werden.

1.2 Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges, dürfen je angefangenem Monats, 1% Verzugszinsen berechnet werden. Ab der zweiten Mahnstufe werden für jede Mahnung Bearbeitungsgebühren berechnet. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, soweit es sich nicht um unbestrittene und rechtskräftige Forderungen handelt. Bei „unfreien“ Sendungen (Rechnung zahlt Empfänger) haftet der Auftraggeber für die Versandkosten.

1.3 Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg des Transportes. Andere Transporteure oder Unternehmer können mit dem Transport der Sendung beauftragt werden.

1.4 Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert oder solche Güter, die durch ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen oder gefährden sowie Güter, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind. Güter von besonderem Wert sind beispielsweise Banknoten, Briefmarken, Kunstwerke und übertragbare Wertpapiere. Weiter ausgeschlossen von der Beförderung sind Waffen und Munition mit Ausnahme von Jagd und Sportwaffen sowie dazugehöriger Munition sowie lebende Tiere und lebende Pflanzen. Ebenfalls von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Güter nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, für die Dokumentation oder Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben sind. Gleiches gilt für radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe, soweit sie die gesetzlich zulässigen Freigrenzen überschreiten sowie explosive Güter gem. Ziffer 1.1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Ausgeschlossen sind ferner Güter, die auch Bestandteil der Bestimmungen der IATA sind. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, scheidet eine Haftung von twentyfour:logistics gmbh für Verlust oder Beschädigung aus, es sei denn, twentyfour:logistics gmbh hat den Verlust oder die Beschädigung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, den durch die Beförderung dieser Güter entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Inhaltserklärung des Auftraggebers ist für twentyfour:logistics gmbh verbindlich.

1.5 Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen.

1.6 Jede Sendung muss handelsüblich sicher verpackt sein und mit einer entsprechenden Versandadresse versehen sein. Die Versandadresse muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Sendungen, die nach dem Ermessen von twentyfour:logistics gmbh unzulänglich verpackt sind, können unabhängig vom in § 427 HGB geregelten Haftungsausschluss von der Beförderung ausgeschlossen werden.

1.7 Zustellung und Auslieferung von Sendungen erfolgt nur an den Empfänger oder den zur Annahme der Sendung Beauftragten oder an sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind.

1.8. Sollte eine Sendung falsch adressiert oder aus anderen Gründen unzustellbar sein, so wird twentyfour:logistics gmbh die Sendung an den Absender zu dessen Lasten und auf dessen Kosten zurücktransportieren. Für Verlust oder Beschädigung bei der Rücksendung haftet twentyfour:logistics gmbh nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

2.0 Der Auftragnehmer haftet entsprechend der ADSp,jeweils geltenden Fassung.

2.1 Abweichend von Ziffer 1.7 werden Sendungen des nationalen und internationalen Overnight Service nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung ausgeliefert.

2.2 Abweichend von Ziffer 2.0 liegt die Haftung der Sendungen des internationalen Waren– und Dokumentenversandes (Expressversand weltweit) sowie Sendungen in die Staaten der ehemaligen Sowjetunion mit ihrem Warenwert max. bis zu einer Höhe von 250,00 Euro nach CMR. Für Verzug und eventuelle Folgeschäden ist die Haftung ebenfalls auf 250,00Euro begrenzt. Die Haftung bleibt auch dann in der genannten Höhe begrenzt, wenn twentyfour:logistics gmbh Sendungen an andere internationale Carrier weiter gibt, sofern twentyfour:logistics gmbh bei der Auswahl des Carriers die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, für weitergehenden Versicherungsschutz zu sorgen.

2.3 Eine Haftung für Lieferungsverzögerungen ist auf den dreifachen Betrag des Frachtpreises begrenzt.

2.4 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich eigener Versicherer, freistellen, die über die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Beförderungsbedingungen zugestandene Haftung hinausgehen würden.

2.5 Tritt ein Schadensereignis ein, daß voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen wird, so ist twentyfour:logistics gmbh unverzüglich zu unterrichten. Folgende Belege sind vom Auftraggeber im Schadenfall zur Weitergabe an die Versicherung beizubringen: a.) Versandbeleg mit Schadenvermerk b.) Originalfaktura über das vom Schaden betroffene Gut c.) Versicherungserklärung des Absenders und Empfängers.

2.6 Sollte eine der Bestimmungen der Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten ergänzend die CMR, soweit diese nicht mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

2.7 Gerichtsstand ist Wuppertal. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen. Gleiches gilt für die Vereinbarung des Verzichts auf das Schriftformerfordernis.

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