glossar

Einige Begriffe aus der Welt des Transports und der Logistik sind sicher erklärungsbedürftig. Damit Sie immer gut informiert sind, erläutern wir Ihnen auf den folgenden Seiten gern die wichtigsten Begriffe und Formulierungen.

A-F

Abholungen: bis 18.30 Uhr ohne Zuschlag. Darüber hinaus ist eine Spätabholung bis 20.00 Uhr möglich, Spätzuschlag 25,– €. Die anfallenden Kosten für das jeweilige Produkt entnehmen Sie bitte dieser Broschüre. Abholungen in anderen Städten (ultraX-germany) sind bis 17.00 Uhr möglich. Darüber hinaus fällt ein Spätzuschlag an, Kosten auf Anfrage. Bundesweite Abholungen können nur mit unserem Produkt ultraX-Germany mit einem Zeitfenster von 2 Stunden erfolgen.

Adressklärung: Wenn 24-log eine Sendung nicht an die vom Versender angegebene Adresse zustellen kann, oder die angegebene Adresse falsch oder unvollständig ist, wird 24-log nach eigenem Ermessen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die richtige oder vollständige Adresse herauszufinden.

AGB: Wir arbeiten ausschließlich auf der Basis unserer AGB. Auf Wunsch können diese jederzeit ausgehändigt werden.

Airportzuschlag: Der Airportzuschlag ist ein Zuschlag, den 24-log für den Mehraufwand bei der Zustellung von Fracht an einen Flughafen berechnet.

Fehlfahrten: Ist die Abholung der Sendung mit 24-log vereinbart, hat 24-log das Recht, dem Versender für jeden erfolglosen Abholungsversuch (sog. Fehlfahrt) eine Gebühr in Höhe von 15,– € in Rechnung zu stellen.

Fixtermin: Wählt der Versender als Lieferzeit eine feste Zeit oder ein Zeitfenster von weniger als 30 Minuten aus, ist eine Zustellung mit Fixtermin zzgl. der in dem Verzeichnis „Leistungen und Preise “ angegebenen Terminzuschlags vereinbart. Dann muss die Zustellung bis zu der gewählten Uhrzeit, einschließlich des eventuell angegebenen Zeitfensters, erfolgen. Sind Zustellversuche vor dem vereinbarten Fixtermin / Zeitfenster erfolglos, muss 24-log zu der gewählten Lieferzeit einen erneuten Zustellversuch unternehmen, damit dem Kunden keine weiteren Kosten entstehen können, wie z. B. durch eine zweite Anfahrt. Wird also bei einem Fixtermin um 10.00 Uhr der Empfänger um 9.50 Uhr nicht angetroffen, erfolgt um 10.00 Uhr ein erneuter Zustellungsversuch. Wird der Empfänger angetroffen, ist auch die Zustellung um 9.50 Uhr vertragsgerecht.

H-P

Hafenzuschlag: Der Hafenzuschlag ist ein Zuschlag, den 24-log für den Mehraufwand bei der Zustellung von Fracht an einen Hafen berechnet.

Inselzuschlag: Der Inselzuschlag ist ein Zuschlag, den 24-log für den Mehraufwand bei der Zustellung von Fracht auf einer Insel berechnet.

Messezuschlag: Der Messezuschlag ist ein Zuschlag, den 24-log für den Mehraufwand bei der Zustellung von Fracht an eine Messe berechnet.

Nachnahme: Bei Nachnahmen wird mit dem Empfänger bei der Zustellung in bar abgerechnet. Wird die Zahlung verweigert, wird die Sendung zu Lasten des Versenders zurückgeführt.

Persönliche Zustellung mit Identprüfung: Der Kurier, der Ihre Sendung zustellt, lässt sich vom Empfänger ein Ausweisdokument zur Prüfung der Identität vorzeigen. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Sendung dem Empfänger ausgehändigt.

S-Z

Stufenberechnung: Die Berechnung Ihrer Sendung erfolgt in den jeweiligen Gewichtsstufen. Beispiel: Sie versenden Ihre Sendung als ultraX-germany mit einem Gewicht von 132 kg. Abrechnung = Grundpreis 21,30 € (bis 1 kg) + 99 X 1,70 € (bis 100 kg) + 32 X 2,25 € (bis 250 kg) = 261,60 € Gesamtpreis.

Spätzuschlag: Ein Spätzuschlag wird dann erhoben, wenn die Abholung Ihrer Sendung erst nach 17.00 Uhr bzw. 18.30 Uhr erfolgen kann. Weitere Informationen erhalten Sie unter Abholungen.

Sperrgutzuschlag: Ein Sperrgutzuschlag wird ab einer Länge von 2,5 Meter, oder 1,2 Meter Breite X 1,2 Meter Höhe berechnet.

Treibstoffzuschlag: Der Treibstoffzuschlag für den Dokumenten- und Warenversand findet bei allen Produkten Anwendung. Die Treibstoffzuschläge finden Sie auf unserer Internetseite.

Zeitfensterzustellung: Wählt der Versender als Lieferzeit eine Zeit außerhalb der üblichen Lieferzeit von 8.00 bis 12.00 Uhr oder unterschreitet das gewählte Zeitfenster für die Auslieferung einen Zeitraum von 2 Stunden, wird ein Zuschlag für die Zeitfensterzustellung berechnet, dessen Höhe sich aus dem geltenden Verzeichnis „Leistungen und Preise“ ergibt. Beispiel: Sie geben uns eine Zustellzeit vor, z.B. von 14.45 bis 15.50 Uhr, und wir sorgen dafür, dass Ihre Sendung in dem gewünschten Zeitraum beim Empfänger eintrifft. Zustellungen mit einem Zeitfenster von unter 30 Minuten werden als Fixtermin gewertet, z. B. Zustellzeit von 10.00 bis 10.10 Uhr.

Zollzuschlag: Für die Abwicklung der Verzollung und die anfallenden Ländergebühren beim Warenversand (NON DOX) in Nicht-EU-Länder. Importsteuern und Zölle werden dem Empfänger separat berechnet (auf Anfrage).

Zweite Anfahrt: Sollte eine Sendung nicht zustellbar sein (Empfänger nicht angetroffen) und der Versender wünscht eine zweite Anlieferung, kann diese unter Umständen erst am nächsten Arbeitstag durchgeführt werden. Eine zweite Anfahrt ist kostenpflichtig.

Eine Auflistung der anfallenden Treibstoffzuschläge finden Sie hier.

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